Bestattungsarten |
Erdbestattung
Der Sarg wird nach der Trauerfeier auf dem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden wird dabei zwischen Reihen - und Wahlgräbern. In der Regel wird eine Grabstelle auf dem Friedhof jenes Ortes erworben, in welchen der Verstorbene seinen festen Wohnsitz hatte. Selbstverständlich ist es auch möglich, Friedhöfe in allen anderen Bezirken, auch außerhalb oder deutschlandweit zu wählen.
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Angehörige können in ausgewiesenen Bereichen (Grabfeldern) eine freie Grabstätte auswählen. Es besteht ein Anspruch auf Verlängerung des Nutzungsrechts-/Grabrechts. Nach Ablauf von Ruhefristen ist eine erneute Bestattung möglich. Die Grabstätte wird von den Angehörigen gepflegt und ist namentlich gekennzeichnet (Grabmal). In einem mehrstelligen Erdwahlgrab können auch eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt werden. |
Wahlgrab |
Reihengrab |
Es ist nur eine Bestattung in diesem Grab möglich, festgelegte Ruhefrist, keine Möglichkeit zur Verlängerung. Die Grabstätte wird vom Friedhofsträger zur Verfügung gestellt d. h. keine Wahlmöglichkeit bei der Lage der Grabstätte durch die Angehörigen möglich. Die Grabstätte wird von den Angehörigen gepflegt und ist namentlich gekennzeichnet (Grabmal) evtl. kann in einem Erdreihengrab eine Urne mit beigesetzt werden, wenn die Ruhefrist insgesamt nicht Überschritten wird. |
Anonyme Erdbestattung |
Die anonyme Erdbestattung findet in einem nicht individuell gekennzeichneten Gräberfeld statt. Eine Sonderform ohne individuelle Grabstelle ist das Rasen - Reihengrab mit Liegestein. Die Ruhedauer einer Grabstelle richtet sich nach den regionalen Bestimmungen. Weitergehende Informationen erhalten Sie gerne durch uns. |
FM - Bestattungen Hauptsitz Tel. 030/ 45 30 15 16
Filiale Heiligensee Tel. 030/ 43 60 70 10 |